Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Jänner 2020
- Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Seminarteilnehmern und dem Seminarveranstalter GxP-Konkret OG. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, Fax, E-Mail oder Brief. Ein Seminar- oder Lehrgangsplatz gilt jedoch erst dann als fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei GxP-Konkret OG eingelangt ist und eine schriftliche Bestätigung von GxP-Konkret OG an den Seminarteilnehmer durchgeführt wurde.
Schriftliche Erklärungen sind zu richten an:
GxP-Konkret OG
Reiterstraße 9
A-4111 Walding
Fax: +43 7234 85420
E-Mail: office@gxp-konkret.com - Zahlungsbedingungen
Auf die verbindliche Anmeldung erhalten Sie umgehend die Rechnung für die Seminar- oder Lehrgangsteilnahme. Zahlungsziel ist 14 Tage netto Kassa. Die auf Sie zutreffenden Rabatte oder Frühbucherboni werden bei Rechnungslegung abgezogen.
Sollte der Rechnungsempfänger die ihm übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlen, behält sich GxP-Konkret OG vor, die Teilnahmegebühr dem Teilnehmer persönlich in Rechnung zu stellen. - Programmänderung
Unsere Seminare und Lehrgänge planen wir langfristig. Daher kann es gelegentlich vorkommen, dass sich der Veranstaltungstermin, der Veranstaltungsort oder die Referenten bzw. Trainer ändern. Wir informieren Sie umgehend.
Sollte ein Seminar oder ein Lehrgang durch Krankheit des Trainers, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, kann GxP-Konkret OG weder zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten noch zu sonstigem Kostenersatz (wie Ersatz von Arbeitszeit, Verdienstentgang etc.) verpflichtet werden. Die Seminar- oder Lehrgangsgebühr wird refundiert. - Copyright
Die von der GxP-Konkret OG bereitgestellten Arbeitsunterlagen im Rahmen von Seminaren, Lehrgängen oder Tagesveranstaltungen sind und bleiben geistiges Eigentum der GxP-Konkret OG und der Autoren.
Eine Vervielfältigung der Unterlagen – auch firmeninterne oder firmenexterne Verbreitung und Nutzung des Materials – ist an unsere ausdrückliche vorherige, schriftliche Zustimmung gebunden. Dem Mitschnitt von Seminaren oder Lehrgängen auf Daten- oder Tonträgern wird nicht zugestimmt. - Stornobedingungen
Alle Rücktritte und Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Bei Rücktritt in der Zeit zwischen Anmeldung bis 14 Tage vor Seminar- oder Lehrgangsbeginn verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 40 EURO.
Bei Rücktritt in der Zeit von 14 Tage vor bis zum Seminar- oder Lehrgangsbeginn kann aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen (Buchung von Seminarräumlichkeiten etc.) leider keine Refundierung erfolgen. 50% des Seminar- oder Lehrgangsbeitrags werden für einen neuen Seminar- oder Lehrgangstermin angerechnet.
Bei Nichterscheinen zum Seminar oder Lehrgang ohne schriftliche Abmeldung müssen wir 100% des Seminar- oder Lehrgangsbeitrages als Stornogebühr verrechnen.
Bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzteilnehmers entfällt die jeweilige Bearbeitungsgebühr bzw. Stornogebühr.
Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung (Brief, Fax, E-Mail) innerhalb der Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage und Sonntage zählen nicht als Werktage. - Haftung
GxP-Konkret OG haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen der Seminar- oder Lehrgangsteilnehmer, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von GxP-Konkret OG-Mitarbeiter zurückzuführen, wofür der Anspruchsteller nachweispflichtig ist.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Pausen im Vortragsraum verbleiben, haftet die GxP-Konkret OG – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall.
Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Seminarräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen des Seminaranbieters GxP-Konkret OG sowie der von ihr für Seminarzwecke benutzen Räumlichkeiten Dritter ereignen. - Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist Linz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Firmeninterne Trainings / Inhouse
Stand: Jänner 2020
Ergänzend bzw. abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Lehrgänge gilt wie folgt:
- Allgemeine Grundlagen
Ein bindendes Angebot erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe der Buchung per Online-Buchung, Fax, E-Mail oder Brief. - Stornobedingungen
Für alle firmeninterne Trainings, sowie Inhouse-Angebote gelten, außer es ist schriftlich ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen:
Bei Storni bis 14 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung werden nur die bisher getätigten Aufwendungen (Nachweis durch Beleg) verrechnet.
Bei Storni im Zeitraum von 13 Tage bis 2 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung wird 50% des Angebotspreises verrechnet.
Bei Stornierung am Tag vor der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungstag wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.