Stand: Juli 2023
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Seminarteilnehmern bzw. im Fall der Teilnahme von Dienstnehmern eines Unternehmens zwischen dem Unternehmen (beide im Folgenden „Kunde“ genannt und dem Seminarveranstalter GxP-Konkret OG.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Vertragliche Bestimmungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn die GxP-Konkret OG dem ausdrücklich zustimmt. Für den Fall, dass Kunden selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, haben ausschließlich die gegenständlichen Geschäftsbedingungen der GxP-Konkret OG für das Vertragsverhältnis Geltung und widerspricht die GxP-Konkret OG somit ausdrücklich anderslautenden Geschäftsbedingungen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der GxP-Konkret OG anzuwenden. Das betrifft nicht nur Rechtsverhältnisse nach Vertragsabschluss, sondern auch schon zuvor beim Angebots-und Anmeldeverfahren.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, Fax, E-Mail oder Brief. Ein Seminar- oder Lehrgangsplatz gilt jedoch erst dann als fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei GxP-Konkret OG eingelangt ist und eine schriftliche Bestätigung von GxP-Konkret OG an den Kunden durchgeführt wurde.
Seminarteilnehmer bzw Kunden, die Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG sind, haben das Recht, binnen 14 Tagen nach Abgabe der verbindlichen Anmeldung ihre Vertragserklärung zu widerrufen. Zur Abgabe der Widerrufserklärung ist ausschließlich die unten genannte Kontaktadresse zu wählen und ist der Widerruf zweifelsfrei zu erklären. Für den Fall des vertragskonformen Widerrufs sind allfällige bereits geleistete wechselseitigen Leistungen rückabzuwickeln, insbesondere sind überwiesene Teilnahmebeträge zurückzuüberweisen. Sollte seitens der GxP-Konkret OG bereits eine Leistung erbracht worden sein, insbesondere der Übermittlung von Unterlagen, kann die GxP-Konkret OG die Rückzahlung so lange zurück behalten bis die Vorleistung durch den Seminarteilnehmer bzw Kunden zurück gestellt wurde. Die Rückübermittlung von Vorleistungen hat längstens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung zu erfolgen.
Erst mit dieser Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zwischen der GxP-Konkret OG und dem Kunden zustande. Im Hinblick auf allfällige nachfragebedingte Buchungssituationen behält sich die GxP-Konkret OG vor, verbindliche Anmeldungen, die zu einem späten Zeitpunkt während des Anmeldezeitraumes oder danach einlangen, einer Warteliste zuzuweisen, eine diesbezügliche Information wird umgehend übermittelt. Das gleiche gilt für den Fall, dass bei einem Seminar oder Lehrgang eine Höchstteilnehmeranzahl seitens der GxP-Konkret OG festgelegt wurde oder eine maximale Anzahl unternehmensexterner Teilnehmer eines Lehrganges bekannt gegeben wurde
Schriftliche Erklärungen sind zu richten an:
GxP-Konkret OG
Reiterstraße 9
A-4111 Walding
Fax: +43 7234 85420
E-Mail: office@gxp-konkret.com
Der Kunde gewährleistet, bei der Anmeldung vollständige und korrekte Daten anzugeben. Die GxP-Konkret OG wird die übermittelten Daten zur Durchführung der beauftragten Dienstleistung gemäß den Bestimmungen der DSGVO erfassen und verarbeiten. Übermittelte Daten werden streng vertraulich behandelt, eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich ist, wie bspw im Zuge der Weiterleitung von Fragen vorab an Vortragende etc.
Mit der Übermittlung der Daten an die GxP-Konkret OG stimmt der Kunde der elektronischen Erfassung und Verarbeitung der Daten für die Zwecke der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung zu. Die GxP-Konkret OG weist ausdrücklich darauf hin, dass folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
• Namen inkl akad. Grad,
• Adresse,
• Geburtsdatum,
• Dienstgeber/Unternehmen,
• Telefonnummer,
• Mailadresse
3. Zahlungsbedingungen
Auf die verbindliche Anmeldung erhält der Kunde umgehend die Rechnung für die Seminar- oder Lehrgangsteilnahme. Zahlungsziel ist 14 Tage netto Kassa. Die auf den Kunden jeweils zutreffenden Rabatte oder Frühbucherboni werden bei Rechnungslegung abgezogen.
Sollte der Kunde die ihm übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlen, behält sich GxP-Konkret OG vor, den Kunden bzw. dessen Seminarteilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
4. Programmänderung
Unsere Seminare und Lehrgänge planen wir langfristig. Daher kann es gelegentlich vorkommen, dass sich der Veranstaltungstermin, der Veranstaltungsort oder die Referenten bzw. Trainer ändern. Wir informieren den Kunden umgehend. Eine allfällige Änderung des Veranstaltungstermins oder des Veranstaltungsortes stellt keinen Grund für eine Stornierung der Teilnahme dar, es gelten die unten vereinbarten Stornierungsbedingungen. Ein Ersatztermin oder alternativer Veranstaltungsort werden so rasch wie möglich bekanntgegeben.
Die GxP-Konkret OG behält sich das Recht vor, die angebotenen Lehrgänge bei zu geringer Nachfrage oder aus sonstigen Gründen, insbesondere Höherer Gewalt zu verschieben oder abzusagen, auch wenn die Zusage schon erfolgte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Es wird versucht, einen Ersatztermin anzubieten, ansonsten werden bei Unterbleiben der Leistung durch die GxP-Konkret OG bereits überwiesene Teilnahmegebühren rückerstattet.
Sollte ein Seminar oder ein Lehrgang durch Krankheit des Trainers, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, kann GxP-Konkret OG weder zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten noch zu sonstigem Kostenersatz (wie Ersatz von Arbeitszeit, Verdienstentgang etc.) verpflichtet werden.
Die GxP-Konkret OG hat die Möglichkeit, diesfalls einen Ersatztermin anzubieten. Die Seminarteilnehmer bzw Kunden erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass sie automatisch für den Ersatztermin umgebucht werden. Der Ersatztermin wird schnellstmöglich vor seiner Durchführung bekannt gegeben. Sollte ein Seminarteilnehmer bzw Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, gelten die nachstehenden Stornobedingungen. Sollte ein Ersatztermin nicht stattfinden, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch, insbesondere hinsichtlich allfälliger Reisekosten, etc. wird ausgeschlossen.
5. Copyright/Bildrechte
Die von der GxP-Konkret OG bereitgestellten Arbeitsunterlagen im Rahmen von Seminaren, Lehrgängen oder Tagesveranstaltungen sind und bleiben geistiges Eigentum der GxP-Konkret OG und der Autoren.
Eine Vervielfältigung der Unterlagen – auch firmeninterne oder firmenexterne Verbreitung und Nutzung des Materials – ist an unsere ausdrückliche vorherige, schriftliche Zustimmung gebunden. Dem Mitschnitt von Seminaren oder Lehrgängen auf Daten- oder Tonträgern wird nicht zugestimmt.
Die Seminarteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass im Zuge eines Seminars Bild- oder Tonaufnahmen seitens der GxP-Konkret OG angefertigt werden und erteilen ihr Einverständnis, dass diese Bildaufnahmen (Video oder Foto) zu Werbezwecken der GxP-Konkret OG verwendet werden dürfen.
6. Stornobedingungen
Alle Rücktritte und Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Seminar- oder Lehrgangsbeginn kann die Teilnahme kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung vor der Veranstaltung 1 Woche bis 4 Wochen vor der Veranstaltung fallen 50 % der Teilnahmegebühr an. Aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen (Buchung von Seminarräumlichkeiten etc.) kann bei einer Stornierung, die weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung erfolgt leider keine Refundierung erfolgen.
Bei Nichterscheinen zum Seminar oder Lehrgang müssen wir 100% des Seminar- oder Lehrgangsbeitrages als Stornogebühr verrechnen.
Bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzteilnehmers entfällt die jeweilige Bearbeitungsgebühr bzw. Stornogebühr.
Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung (Brief, Fax, E-Mail) innerhalb der Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage und Sonntage zählen nicht als Werktage.
7. Haftung
GxP-Konkret OG haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen der Seminar- oder Lehrgangsteilnehmer, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von GxP-Konkret OG-Mitarbeiter zurückzuführen, wofür der Anspruchsteller nachweispflichtig ist.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Pausen im Vortragsraum verbleiben, haftet die GxP-Konkret OG – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall.
Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Seminarräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen des Seminaranbieters GxP-Konkret OG sowie der von ihr für Seminarzwecke benutzen Räumlichkeiten Dritter ereignen. Die GxP-Konkret OG haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit oder reine Vermögensschäden.
Die GxP-Konkret OG stellt bei Online-Seminaren durch geeignete technische Maßnahmen die Teilnahmemöglichkeit der Seminarteilnehmer sicher. Die GxP-Konkret OG haftet nicht für technische Mängel aus der Sphäre des Seminarteilnehmers oder höhere Gewalt insbesondere nicht für Ausfälle der Internetverbindung, technische Defizite oder Probleme des Providers, etc. Die GxP-Konkret OG haftet auch nicht, falls es durch technische Probleme in der Sphäre der GxP-Konkret OG zu zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung der Online-Veranstaltung kommt.
8. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist Linz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen, insbesondere des IPRG und des UN-Kaufrechts.